AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Industriemontagen Deipenbrock GmbH, Erlbach 9, 59368 Werne
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
- Industriemontagen
- Schweißarbeiten (Schweißfachbetrieb)
- Montage-, Demontage- und Reparaturarbeiten
- Service- und Instandhaltungsleistungen
- Leistungen für Industrie- und Privatkunden
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
7. Abnahme
Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, hat diese unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Industriemontagen Deipenbrock GmbH.
11. Arbeitsschutz und Sicherheit
Der Auftragnehmer arbeitet nach den geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf betriebliche Besonderheiten, Gefahrenquellen oder Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.
12. Kündigung
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung
der bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandener Kosten.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026
